Liebe Patient*innen und Kolleg*innen,

der Bundestag hat am 10.07.2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen: Psychotherapeutische Leistungen werden ab 2027 budgetiert. Bisher galt: Jede Therapiestunde wird bezahlt. Künftig ist das nicht mehr so, da es eine „gedeckelte" Gesamtvergütung für den Bereich Psychotherapie gibt. Dabei waren Psychotherapeut*innen schon vorher die „Facharztgruppe", die in der ambulanten Versorgung ohnehin am wenigsten verdient: Das Zi-Praxis-Panel 2023 zeigt, dass Psychotherapeut*innen nur etwa ein Drittel des Facharzt-Niveaus verdienen.

Im Osten Brandenburgs besteht eine erhebliche Unterversorgung im Bereich Psychotherapie für Kinder und Jugendliche. Deshalb habe ich überdurchschnittlich vielen jungen Menschen Termine angeboten – in manchen Quartalen über 90 Kindern und Jugendlichen, obwohl ich nur einen „halben Kassensitz" habe. Das hat mich enorme Anstrengung gekostet. Durch die Budgetierung werde ich ab 2027 nur noch „durchschnittlich" viel arbeiten können, also voraussichtlich etwa 30 Kindern und Jugendlichen im Quartal Termine anbieten.

Wichtig für alle, die bereits bei mir in Behandlung sind

Bereits laufende Behandlungen führe ich selbstverständlich wie geplant fort.

Im September 2026 wird der Bundestag über mögliche Ausnahmen von den beschlossenen Kürzungen für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie entscheiden. Sobald darüber entschieden ist, informiere ich an dieser Stelle.

Ich bedauere diese gesundheitspolitische Entwicklung sehr, muss aber auf die Rahmenbedingungen des Gesetzgebers reagieren, um das Bestehen meiner Praxis langfristig zu sichern.

Kristof Schulze
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Eisenhüttenstadt

Zum Hintergrund

Worum es bei dem Gesetz geht und was es für die Versorgung bedeutet, erklärt Dr. Christina Jochim, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), im Gespräch mit Anne Will. Das Interview ordnet die Entscheidung des Bundestages ein und beschreibt, welche Folgen die Budgetierung für Menschen hat, die einen Therapieplatz suchen.

Quelle: „Politik mit Anne Will" (direkt auf YouTube ansehen).

Nicht nur die Psychotherapie: auch die Kinder- und Jugendhilfe

Der Spardruck betrifft nicht allein die psychotherapeutische Versorgung. Bundeskanzler Friedrich Merz hat auf dem Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes die jährlichen Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe kritisiert und eine „umfassende Aufgabenüberprüfung im Sozialrecht" angekündigt. Dem Recht der Bedürftigen, so der Kanzler sinngemäß, müsse ebenso Rechnung getragen werden wie der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte.

Vier Bundesfachverbände der Erziehungshilfe – AFET, BVkE, EREV und IGfH – haben darauf mit einem offenen Brief geantwortet. Ihr zentrales Argument: Aufwendungen in der Kinder- und Jugendhilfe seien eine Investition in eine zukunftsfähige Gesellschaft und keine konsumtiven Ausgaben.

Für die Familien, mit denen ich arbeite, hängt beides zusammen. Psychotherapie und Jugendhilfe greifen häufig ineinander: Eine Therapie kann wenig ausrichten, wenn die Lebensumstände eines Kindes nicht zugleich stabilisiert werden – und umgekehrt. Werden beide Bereiche gleichzeitig knapper, fehlt es Kindern und Jugendlichen an zwei Stellen auf einmal. Wie der Kinderschutz in Deutschland aufgestellt ist und wo seine strukturellen Schwächen liegen, beschreibe ich ausführlich im Ratgeber Kindeswohl.