Schnelle, kostenlose Hilfe nach einer Gewalttat – für Betroffene, Angehörige und Nahestehende.
Nach einer Gewalttat – einem Angriff, einem Überfall, einer Tat an einer Schule – ist die Belastung oft groß, aber der Weg zu Hilfe unklar. Viele denken zuerst an eine Psychotherapie und stehen dann vor monatelangen Wartezeiten. Für genau diese Situation gibt es die Traumaambulanzen: Sie helfen schnell, ohne Wartezeit auf einen Therapieplatz und ohne Kosten.
Wichtig zu wissen: Viele Betroffene melden sich nicht in den ersten Tagen, sondern Wochen oder Monate später – etwa wenn der Alltag wieder einkehrt, wenn sich der Tag jährt oder wenn eine Gerichtsverhandlung beginnt. Auch dann kann die Traumaambulanz noch der richtige Ort sein.
Traumaambulanzen sind Anlaufstellen in Kliniken und Praxen, die psychologische Soforthilfe nach Gewalttaten leisten. Rechtsgrundlage ist das Soziale Entschädigungsrecht im Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), das seit dem 1. Januar 2024 das frühere Opferentschädigungsgesetz (OEG) ersetzt. Die Traumaambulanz gehört dort zu den sogenannten Schnellen Hilfen (§ 31 SGB XIV).
In den Sitzungen geht es darum, die akute Belastung zu verstehen und zu stabilisieren, zu klären, ob sich eine Traumafolgestörung entwickelt, und – falls nötig – den Weg in eine weiterführende Behandlung zu bahnen.
Sitzungen für Kinder und Jugendliche
Sitzungen für Erwachsene
Frist für den ersten Termin
Kosten für Betroffene
Die Hilfe gilt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen.
Der erste Termin in der Traumaambulanz muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Tat stattfinden – oder innerhalb von zwölf Monaten, nachdem man von der Tat erfahren hat.
Liegt die Tat länger zurück und tritt die Belastung erst später akut auf – etwa zum Jahrestag oder mit Beginn eines Prozesses –, beginnt die Zwölf-Monats-Frist mit dem Auftreten dieser akuten Belastung.
Betroffene oder Eltern wenden sich direkt an die nächstgelegene Traumaambulanz, am besten telefonisch. Eine Überweisung ist nicht nötig.
Die Sitzungen beginnen, bevor über den Antrag entschieden ist. Die ersten fünf Sitzungen – bei Kindern und Jugendlichen acht – werden auch dann bezahlt, wenn der Antrag später abgelehnt wird.
Spätestens nach der zweiten Sitzung wird ein Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) gestellt. Die Traumaambulanz hilft dabei.
Reicht die Hilfe in der Traumaambulanz nicht aus, vermittelt sie in eine weiterführende Psychotherapie.
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Seebad 82/83, 15562 Rüdersdorf
Telefon 033638 83690 · Psychiatrie@klinikumffo.de
Schulstraße 26, 15366 Neuenhagen bei Berlin
Telefon 03342 4212661
Friedrich-Engels-Straße 39, 15890 Eisenhüttenstadt
Telefon 03364 543888 · Traumaambulanz-SOB@khehst.de
Alle Traumaambulanzen im Land Brandenburg, nach Landkreisen sortiert, stehen in der Übersicht des LASV. Stand der Angaben: September 2026 – vor dem Anruf lohnt ein Blick in diese Liste.
Nach einem schlimmen Erlebnis sind Schlafprobleme, Ängste, Anhänglichkeit, Reizbarkeit oder Konzentrationsschwierigkeiten zunächst normale Reaktionen. Sie klingen bei vielen Kindern in den ersten Wochen von selbst ab, wenn der Alltag verlässlich weiterläuft. Hilfe sollten Sie holen, wenn
Mehr dazu auf den Seiten Trauma und Posttraumatische Belastungsstörung.
In einer akuten Krise – bei Gedanken, sich selbst oder anderen etwas anzutun – nicht auf einen Termin warten: Notruf 112 oder die nächste Klinik für (Kinder- und Jugend-)Psychiatrie. Rund um die Uhr und anonym: Telefonseelsorge 0800 111 0 111. Für Kinder und Jugendliche: Nummer gegen Kummer 116 111.